Urteil Heizkostenabrechnung
Schlagworte
Heizkostenabrechnung; Einrohrheizung; Kürzungsrecht des Mieters
Leitsatz
Der Wohnraummieter ist bei der Abrechnung der Heizkosten einer Einrohrheizung nach Fläche zur Kürzung des auf ihn entfallenden Anteils um 15 % berechtigt, wenn eine Erfassung des Verbrauchs technisch möglich und die Kosten dafür nicht unverhältnismäßig hoch sind, was der Vermieter darzulegen hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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