Urteil Heizkostenabrechnung
Schlagworte
Heizkostenabrechnung; Bestreiten des Mieters; Darlegung der ordnungsgemäßen Anbringung und Eichung des Verbrauchserfassungsgeräts
Leitsatz
Bestreitet der Mieter die der Heizkostennachforderung zugrunde gelegte Wärmemengenerfassung, ist die Angabe des Erfassungsgerätes unzureichend; der Vermieter muss vielmehr die ordnungsgemäße Anbringung des Gerätes und dessen grundsätzliche Eignung zur Verbrauchserfassung - u. a. auch eine erforderliche Nacheichung - darlegen.
(Leitsatz der Redaktion)
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