Urteil Heizkostenabrechnung


Schlagworte

Heizkostenabrechnung; Bestreiten der Ablesewerte

Leitsatz

Kann der Mieter die Ablesewerte für die erfassten Heizkosten selbst kontrollieren, ist für ein substantiiertes Bestreiten der Vortrag erforderlich, welche Werte seiner Ansicht nach in die Abrechnung hätten eingestellt werden müssen.

(Leitsatz der Redaktion)

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