Urteil Heizkostenabrechnung
Schlagworte
Heizkostenabrechnung; Belege/Vorlageort; Leistungsort/für die Vorlage von Belegen über Nebenkosten; Nebenkosten/Vorlage von Belegen; Nebenverpflichtung/aus dem Mietvertrag; Ort/der Vorlage von Belegen über Nebenkosten; Vorlage/von Belegen über Nebenkosten
Leitsatz
1. Ein Nachzahlungsbetrag aus einer Heizkostenabrechnung ist nicht fällig, solange der Vermieter dem Mieter auf dessen Verlangen nicht die Belege über die angesetzten Kosten vorgelegt hat.
2. Die Belege sind jedenfalls bei fehlender anderer Vereinbarung am Ort der Mietwohnung vorzulegen.
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