Urteil Heizkostenabrechnung
Schlagworte
Heizkostenabrechnung; Umlegungsmaßstab/Heizkosten; beheizte Fläche/Umlegungsmaßstab; Fläche/beheizte; Heizkostenabrechnung/Umlegungsmaßstab; Sammelheizung/Umlegungsmaßstab; Umlegung/von Heizkosten; Zentralheizung/Umlegungsmaßstab; Bankzinsen/Verzugsschaden; Verzugsschaden/Bankkredit; Fälligkeit/Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung/Fälligkeit; Flächenangabe/Heizkostenabrechnung
Leitsatz
1. Ist kein Umlegungsmaßstab für die Abrechnung der Heizkosten einer Sammelheizung eindeutig vereinbart, gehen aber die Parteien von einer Umlage entsprechend der beheizten Fläche aus, so ist - solange die beheizten Flächen in der Abrechnung quadratmetermäßig nicht richtig angegeben werden - eine Heizkostennachzahlung nicht fällig.
2. Wird ein höherer als der gesetzliche Zinssatz von 4 % (§ 288 BGB) geltend gemacht, so muß nicht nur dargelegt werden, daß mit Bankkredit zu höherem Zinssatz gearbeitet wird, sondern auch, daß der Kredit in Bezug auf das Schuldnerverhalten aufgenommen wurde.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?