Urteil Heizkostenabrechnung


Schlagworte

Heizkostenabrechnung; Blockheizwerk/Erläuterung der Heizkostenabrechnung; Erläuterung des Umlegungsmaßstabes/Heizkostenabrechnung; Heizwerk/Erläuterung der Heizkostenabrechnung; Klarheit/einer Heizkostenabrechnung; Umlegungsmaßstab/Erläuterung; Verständlichkeit/einer Heizkostenabrechnung; Vorwegabzug/Heizkostenabrechnung; Bauwärme/Erläuterung des Abzugs in Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung/Vorwegabzug; Heizkostenabrechnung/Blockheizwerk; Heizkostenabrechnung/Umlegungsmaßstab

Leitsatz

Eine Heizkostenabrechnung muß für einen rechtlich und betriebswirtschaftlich nicht vorgebildeten Mieter so klar und verständlich sein, daß er, eventuell unter Kontrolle der Belege, materielle Unrichtigkeiten selbst feststellen kann. Die Vollständigkeit und Verständlichkeit des Rechenwerks darf sich aber nicht erst durch Einsicht und Auswertung der Kostenbelege ergeben, sondern aus der Abrechnung als Schriftstück im formellen Sinne selbst.

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