Urteil Heizkostenabrechnung
Schlagworte
Heizkostenabrechnung; Abrechnungsmodus - Heizkostenabrechnung; Änderung des Abrechnungsmodus - Heizkostenabrechnung
Leitsatz
Änderung eines stillschweigend vereinbarten Abrechnungsmodus für Heizkosten bedarf der Zustimmung des Mieters. Für die Sachgerechtigkeit des gewählten neuen Abrechnungsmodus trägt Vermieter die Darlegungslast.
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