Urteil Heizkostenabrechnung
Schlagworte
Heizkostenabrechnung; Fernwärme/Abgrenzung zur Wärmezentralheizungsanlage; Heizungsanlage/zentrale Kostenmiete; Umlagefähigkeit/von Heizkosten als Fernwärme; Wirtschaftseinheit/als Abgrenzungskriterium zwischen Fernwärme und Zentralheizung
Leitsatz
Die Abgrenzung zwischen Wärmeversorgung durch eine zentrale Heizungsanlage (§ 22 Abs. 2 NMVO) und der durch Fernwärme (§ 22 Abs. 4 NMVO) kann nicht nach der der bisherigen Rechtsprechung zugrundegelegten Definition in § 2 Abs. 2 S. 2 II. BV erfolgen, wenn die Mieter noch mit einem bestimmten Satz der Kostenmiete für die Errichtung der Heizungsanlage belastet sind.
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