Urteil Heizkostenabrechnung
Schlagworte
Heizkostenabrechnung; Einwendungen; Heizkostenumlage; Heizungsmängel; Temperaturschwankung; Überheizung
Leitsatz
1. In angemessener Zeit nach Feststellung beseitigte Mängel an der Heizungsanlage berechtigen den Mieter nicht zu einer Kürzung der tatsächlich angefallenen Heizkosten.
2. Von einer Überheizung kann nur gesprochen werden, wenn in sämtlichen Wohnungen des Hauses die Temperaturen zu hoch liegen; Temperaturschwankungen von bis 5 Grad über der erforderlichen Mindesttemperatur sind insoweit nicht zu beanstanden.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat