Urteil Heizkostenabrechnung
Schlagworte
Heizkostenabrechnung; Ablesegebühren/Wärmemeßdienst; Abrechnungsgebühren/Wärmemeßdienst; Heizkostenabrechnung/Wärmemeßdienstkosten; Kosten/von Wärmemeßgeräten; Verwaltungskostenpauschale/Abgeltung der Wärmemeßdienstkosten; Verwendung von Wärmemeßgeräten/Kosten; Wartungsfirma/Wärmemeßdienstkosten
Leitsatz
Ablese- und Abrechnungsgebühren für einen Wärmemeßdienst werden durch die in der Kaltmiete enthaltene Verwaltungskostenpauschale abgegolten und sind keine - als Kosten für die Verwendung von Wärmemessern - umlagefähigen Heizkosten.
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