Urteil Heizanlage/unwirtschaftliches Arbeiten
Schlagworte
Heizanlage/unwirtschaftliches Arbeiten; Heizanlage/Wirtschaftlichkeit Heizanlage/unwirtschaftliches Arbeiten Wirtschaftlichkeit/Heizanlage Heizungskosten/Nachweis durch Vermieter Hausverwalter/Beweis für Heizkosten
Leitsatz
Nach der Rechtsprechung des Kammergerichts ist der Einwand des Mieters, die Heizung arbeite nicht wirtschaftlich, beachtlich dahingehend, daß eine Fälligkeit eines Nachzahlungsanspruches noch nicht eintritt. Bei Kosten von DM 36,- pro Quadratmeter ist zu Gunsten des Mieters von dem Vorliegen dieser Voraussetzungen auszugehen, solange der Vermieter substantiiert Gegenteiliges nicht vorbringt.
Die Behauptung des Vermieters, die Kosten für Heizung und Warmwasser seien tatsächlich entstanden, ist nicht hinreichend, insbesondere reicht die Bezugnahme auf das Zeugnis eines Mitarbeiters der Hausverwaltung darüber, daß die Abrechnung zutreffend sei, nicht aus.
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