Urteil Heimunterbringung eines Kindes wg. politischer Verfolgung und Inhaftierung der Mutter
Schlagworte
Heimunterbringung eines Kindes wg. politischer Verfolgung und Inhaftierung der Mutter
Leitsatz
Die Verurteilung der Mutter wegen Spionage stellt einen Regelaufhebungstatbestand im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 StrRehaG dar. Die deswegen erfolgte Heimeinweisung ihres Kindes stellt sich damit für dieses mittelbar als Ausdruck politischer Verfolgung im Sinne des § 2 StrRehaG dar (Anschluss an Thüringisches OLG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 1 Ws Reha 50/11, ZOV 2012, 134; Beschluss vom 10. Februar 2012 - 1 Reha Ws 2/12).
(Leitsatz der Redaktion)
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