Urteil Heimunterbringung


Schlagworte

Heimunterbringung; Kinderheim

Leitsatz

Die Anordnung einer Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche führt nur dann zur strafrechtlichen Rehabilitierung, wenn sie der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken gedient hat. Die Art und Weise der Unterbringung und die Behandlung des Betroffenen während der Unterbringung sind insoweit dagegen ohne Bedeutung.

(Leitsatz der Redaktion)

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