Urteil Hausverwaltung durch VEB/KWV
Schlagworte
Hausverwaltung durch VEB/KWV; Beweis für Kreditaufnahme; Instandhaltungskreditnachweis; Instandsetzungskreditnachweis; Globalvertrag; Darlehensauszahlungsnachweis
Leitsätze
1. Die Auszahlung von DDR-Instandhaltungs- und Instandsetzungskrediten an den Verwalter (VEB KWV) kann sich aus dem Nachweis der Bezahlung von Handwerkerrechnungen ergeben.
2. Im Einzelfall kann dieser Nachweis auch durch Zeugenbeweis erbracht werden, wenn sich unzweifelhaft aus den Umständen der Kreditaufnahme, dem Abschluß des Globalkreditvertrages, den Umständen der Rechnungserteilungen durch die Handwerksbetriebe und Verrechnung der Zahlungen, die Darlehensauszahlungen sich belegen lassen.
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