Urteil Hausratsversicherung
Schlagworte
Hausratsversicherung; Einbruchsdiebstahl; Einsteigen in ein Gebäude
Leitsatz
Das Einsteigen in einen nicht von außen zugänglichen Balkon ist ein Einsteigen in ein Gebäude im Sinne des § 3 B Nr. 1 a VHB 74.
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