Urteil Hausmeister
Schlagworte
Hausmeister; Hauswart; Betriebskosten; Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Bei Vereinbarung einer Betriebskostenvollumlage ist die Herausrechnung von einzelnen Tätigkeiten und die Verteilung der Kosten des Hausmeisters auf andere Betriebskostengruppen unzulässig.
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