Urteil Hausfrieden
Schlagworte
Hausfrieden; Störung; Mitmieter; Kündigung; Kündigungspflicht
Leitsatz
Der Vermieter kann verpflichtet sein, zugunsten von Mietern im Hause einer Mietpartei fristlos den Mietvertrag zu kündigen, weil diese den Hausfrieden stört.
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