Urteil Handwerkskammer, fehlerhaftes Gutachten der - und Amtspflichtverletzung


Schlagworte

Handwerkskammer, fehlerhaftes Gutachten der - und Amtspflichtverletzung; Amtspflichtverletzung, Fehlerhaftes Gutachten der Handwerksamer als -

Leitsätze

a) Erbringt eine Handwerkskammer für ein Mitglied Beratungsdienste - hier: Erstellung eines Wertgut achtens anläßlich der beabsichtigten Veräußerung des Betriebsgrundstücks des Mitglieds -, so handelt sie in Ausübung eines öffentlichen Amtes.

b) Zur Frage, inwieweit ein Kaufinteressent, gegenüber dem bei den Kaufverhandlungen das von der Handwerkskammer erstellte Gutachten verwendet wird, geschützter Dritter im Sinne des § 839 BGB ist.

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