Urteil Handwerkerhaftung für Waschbärenbefall


Schlagworte

Handwerkerhaftung für Waschbärenbefall

Leitsätze

1. Zur Haftung eines Handwerkerbetriebes für den in zeitlichem Zusammenhang mit ausgeführten Arbeiten eingetretenen Befall eines Gebäudes mit Waschbären.

2. Von einem Heizungs- und Sanitärbetrieb sind ohne weitere Absprachen keine Arbeiten zu erwarten, die außerhalb der Fachkenntnisse und des üblichen Leistungsspektrums eines Heizungs- und Sanitärbetriebs liegen.

(Leitsätze der Redaktion)

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