Urteil Haftungsüberleitung
Schlagworte
Haftungsüberleitung; Geschäftsführerhaftung; GmbH im Aufbau; Aufbaustadium
Leitsätze
1. Die Überleitung der Haftung für Schäden aus Pflichtverletzungen des vorläufigen Geschäftsführers einer GmbH im Aufbau auf die Treuhandanstalt nach § 16 Abs. 2 Satz 2 TreuhG erstreckt sich zeitlich bis zum Abschluß des Aufbaustadiums, d. h. in der Regel bis zur Löschung des Zusatzes "im Aufbau" (im Anschluß an das Senatsurteil vom 20. Februar 1995 - II ZR 143/93, ZIP 1995, 591).
2. Von dieser gesetzlichen Haftungsüberleitung kann sich die Treuhandanstalt nicht vorzeitig durch Bestellung eines "endgültigen" Geschäftsführers für die GmbH i. A. befreien.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?