Urteil Haftungsbeschränkung im Formularmietvertrag über Geweberaum


Schlagworte

Haftungsbeschränkung im Formularmietvertrag über Geweberaum; Kauf bricht nicht Miete; Umfang des Eintritts des Erwerbers in Verpflichtungen des veräußernden Vermieters; Verzug mit Übergabe; Übergang von Forderungen und Verpflichtungen; Umbaukosten; Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; Mietmangel

Leitsätze

1. Schadensersatzansprüche des Gewerberaum-Mieters wegen Verzugs mit der Übergabe können in einem Formular-Mietvertrag auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden.

2. Zum Übergang von Forderungen und Verpflichtungen bei Vermieterwechsel nach Veräußerung des Mietobjekts (hier verneint für vom Veräußerer übernommene Umbaukosten).

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