Urteil Haftungsbeschränkung auf Vermögen der GbR als Pächterin gegenüber Zwangsverwalter wirksam


Schlagworte

Haftungsbeschränkung auf Vermögen der GbR als Pächterin gegenüber Zwangsverwalter wirksam

Leitsätze

1. Zur Aktivlegitimation des Zwangsverwalters hinsichtlich des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung nach §§ 557 Abs. 1 a. F., 581 Abs. 2 BGB.

2. Eine im Zusammenhang mit dem Pachtvertrag getroffene Vereinbarung zwischen dem Verpächter und einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Pächterin dahingehend, daß die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt sei, stellt keine Vorausverfügung über den Pachtzins i. S. von §§ 574 a. F., 1124 Abs. 2 BGB dar.

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