Urteil Haftungsbeschränkung
Schlagworte
Haftungsbeschränkung; Haftungsbeschränkungsklausel; Haftungsausschluß; Formularvertrag; Gewerberaummietvertrag; verschuldensunabhängige Haftung; Haftungsfreizeichnung; Transparenz; AGB-Klausel
Leitsatz
Die Klausel in einem Gewerberaummietvertrag, der Vermieter übernehme "keinerlei Haftung für Schäden, die an der Einrichtung und dem eingelagerten Gut entstehen können, es sei denn, der Schaden sei durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden", kann sich auch auf die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsabschluß vorhandene Mängel erstrecken (Ergänzung zu OLG Hamburg, NJW-RR 1990, 1484 = ZMR 1990, 11 = WuM 1990, 71).
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