Urteil Haftung für Wohngeldforderungen


Schlagworte

Haftung für Wohngeldforderungen; Eigentumswohnungserwerber; Erwerberhaftung; Eigentümerbeschluss

Leitsatz

Der noch nicht im Grundbuch eingetragene Erwerber einer Eigentumswohnung, auf den Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr übergegangen sind, und dessen Übereignungsanspruch durch eine Vormerkung gesichert ist, haftet nicht in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 2 WEG für Wohngeldforderungen oder andere Verbindlichkeiten, die noch vor seinem Eigentumserwerb begründet und fällig geworden sind (Aufgabe von BayObLG WuM 1986, 29 und ZMR 1988, 349 sowie Anschluß an BGH WPM 1989, 1149).

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