Urteil Haftung für Lebensgefährten
Schlagworte
Haftung für Lebensgefährten; Positive Vertragsverletzung; Wasserschäden; Erfüllungsgehilfe; Lebensgefährte; Schadensverursachung durch Dritte: Haftung des Mieters
Leitsatz
Der Mieter haftet auch für Wasserschäden (hier: durch Auslaufen einer Waschmaschine) durch Dritte (hier: Lebensgefährtin), die er in seine Wohnung aufgenommen hat.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat