Urteil Haftung einfacher Vereinsmitglieder für Mietforderungen auch nach Ausscheiden
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Haftung einfacher Vereinsmitglieder für Mietforderungen auch nach Ausscheiden
Leitsatz
Leitsatz
*9 Ein nicht dem Vorstand angehörendes Vereinsmitglied, das einen Mietvertrag für einen nicht rechtsfähigen Verein unterzeichnet hat, haftet auch für solche Mietforderungen, die nach seinem Ausscheiden entstehen.
(Leitsatz der Redaktion)
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