Urteil Haftung des Vermieters für Folgen der Verletzung der Instandsetzungspflicht auch bei leichter Fahrlässigkeit


Schlagworte

Haftung des Vermieters für Folgen der Verletzung der Instandsetzungspflicht auch bei leichter Fahrlässigkeit; formularmäßige Haftungsbeschränkung; Mietmängel

Leitsatz

Bei der Instandsetzungspflicht des Vermieters handelt es sich um eine Kardinalpflicht, so daß jedenfalls bei Wohnraummietverhältnissen der Vermieter die Haftung für die Folgen einer fahrlässigen Verletzung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht ausschließen kann (gegen OLG Stuttgart WuM 1984, 187). (Leitsatz der Redaktion)

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