Urteil Haftung des Steuerberaters für Verzögerungsschaden bei Falschberatung
Schlagworte
Haftung des Steuerberaters für Verzögerungsschaden bei Falschberatung
Leitsatz
Der Steuerberater haftet auch für einen durch fehlerhafte Beratung schuldhaft verursachten Verzögerungsschaden des Mandanten, sofern die Vermeidung eines entsprechenden Nachteils zum Inhalt der übernommenen Vertragspflichten gehörte.
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