Urteil Haftung des Steuerberaters für Geldstrafe des Mandanten
Schlagworte
Haftung des Steuerberaters für Geldstrafe des Mandanten; vorsätzliche Steuerhinterziehung; unrichtige Angaben in der Steuererklärung; Vermögensschaden; Schadensersatz wegen Pflichtverletzung; Mitverschulden; Vorsatz; Schutzpflicht; Strafbefehl
Leitsatz
Lassen sich hinsichtlich einer im Strafbefehlsverfahren verhängten Geldstrafe wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung des Mandanten keine konkreten Feststellungen zur subjektiven Tatbestandsseite treffen, so kann der Steuerberater, der unrichtige Angaben bei der Steuererklärung gemacht hat, verpflichtet sein, den durch die verhängte Geldstrafe entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen.
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