Urteil Haftung des Steuerberaters bei unterlassener Einholung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamtes


Schlagworte

Haftung des Steuerberaters bei unterlassener Einholung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamtes; nicht mehr korrigierbare steuerrechtliche Gestaltung; Anteilsverkauf nach Tranchenmodell

Leitsätze

1. Nach dem Gebot des sichersten Weges kann der Steuerberater gehalten sein, die Einholung einer Auskunft des Finanzamtes zu empfehlen, wenn die Rechtslage nach Ausschöpfung der eigenen Erkenntnismöglichkeiten ungeklärt ist und die Beratung eine einschneidende, dauerhafte, später praktisch nicht mehr korrigierbare rechtliche Gestaltung betrifft.

2. Zur einkommensteuerrechtlichen Beurteilung des Verkaufs sämtlicher Anteile an einer Kommanditgesellschaft nach einem "Tranchenmodell".

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