Urteil Haftung des staatlichen Verwalters
Schlagworte
Haftung des staatlichen Verwalters; Beweislast für Schadensersatzansprüche gegen den staatlichen Verwalter; Pflichtverletzung des staatlichen Verwalters
Leitsatz
Ein Schadensersatzanspruch nach § 13 Abs. 1 VermG wg. gröblicher Verletzung der Pflichten des staatlichen Verwalters kommt nur dann in Betracht, wenn die staatliche Verwaltung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 fortbestanden hat.
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