Urteil Haftung des staatlichen Verwalters


Schlagworte

Haftung des staatlichen Verwalters; Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzungen des staatlichen Verwalters; Amtshaftungsanspruch; Aufbauhypothek; ,ordnungsgemäße Wirtschaftsführung; Beendigung der staatlichen Verwaltung

Leitsätze

a) Pflichtverletzungen des staatlichen Verwalters während der Dauer dieser Verwaltung können Schadensersatzansprüche nach § 13 Abs. 1 VermG oder, soweit sie ab dem 3. Oktober 1990 begangen wurden, nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG auslösen. Der Schadensersatzanspruch nach § 13 VermG ist gegen den Entschädigungsfonds, der Amtshaftungsanspruch gegen die Gebietskörperschaft zu richten, in deren Auftrag der staatliche Verwalter tätig geworden ist.

b) Eine unmittelbare Inanspruchnahme des früheren staatlichen Verwalters nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung kommt nur für solche Pflichtverletzungen in Betracht, die ihm nach dem Ende der staatlichen Verwaltung im Zusammenhang mit ihrer Abwicklung unterlaufen.

c) Zum Umfang der Übernahme von eingetragenen Aufbauhypotheken, die durch den staatlichen Verwalter bestellt worden sind.

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