Urteil Haftung des Mieters für Versottung des Schornsteins durch eine vom Mieter eingebaute Heizung
Schlagworte
Haftung des Mieters für Versottung des Schornsteins durch eine vom Mieter eingebaute Heizung
Leitsatz
Kommt es durch die vom Mieter eingebaute Etagenheizung zu einer Versottung des Schornsteins, haftet der Mieter auf Schadenersatz (hier: Kondensatbildung durch Reduzierung des Abgasmassenstroms).
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