Urteil Haftung des Erwerber von Wohnungseigentum
Schlagworte
Haftung des Erwerber von Wohnungseigentum; fällige Sonderumlage; Gemeinschaftsordnung
Leitsatz
Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, daß der Erwerber eines Wohnungseigentums "für rückständige Beträge des Veräußerers" haftet, umfaßt die Haftung auch eine fällige Sonderumlage.
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