Urteil Haftung des Anlagevermittlers von Fondsanteilen aus konkludentem Auskunftsvertrag
Schlagworte
Haftung des Anlagevermittlers von Fondsanteilen aus konkludentem Auskunftsvertrag
Leitsatz
Zur Haftung eines Anlagevermittlers von Fondsanteilen aus einem stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrag, wenn er über deren Sicherheit und Rentierlichkeit unrichtige Angaben macht und es gewähren läßt, daß der Anleger im vom Vermittler vorbereiteten Kaufauftrag an die Kapitalanlagegesellschaft unter allen in Betracht kommenden Anlegertypen (sicherheitsorientiert, konservativ, gewinnorientiert, risikobewußt) eingeordnet wird.
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