Urteil Haftung der Wasserbetriebe für durch vom Hausanschluss verursachte Schäden
Schlagworte
Haftung der Wasserbetriebe für durch vom Hausanschluss verursachte Schäden; Inhaber des Hausanschlusses; Eigentümer der Hausanschlussleitung; Unterhaltung der Wasserleitung; Rohrbruch
Leitsatz
Inhaber des von einer Wasserversorgungsanlage abzweigenden Hausanschlusses ist regelmäßig das Versorgungsunternehmen. Das gilt auch dann, wenn aufgrund des § 10 Abs. 6 AVBWasserV nach den Versorgungsbedingungen der Anschlussnehmer Eigentümer der Hausanschlussleitung wird, dem Wasserversorgungsunternehmen jedoch weiterhin die Unterhaltung der Leitung obliegt (Ergänzung zum Senatsurteil vom 1. Februar 2007 - III ZR 289/06 - NJW-RR 2007, 823).
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