Urteil Haftung der LPG
Schlagworte
Haftung der LPG; Waldfläche; Bewirtschaftung; Kreispachtvertrag
Leitsatz
Werden einer LPG Waldflächen über einen sog. Kreispachtvertrag überlassen, die von Anfang an durch einen staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb bewirtschaftet worden sind, haftet sie dem Rat des Kreises nicht für deren ordnungsgemäße Bewirtschaftung (Ergänzung zu BGHZ 127, 297, 315 ff).
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