Urteil Haftung der Hausverwaltung auf Schadensersatz bei Räumung eines Untermieters ohne Titel
Schlagworte
Haftung der Hausverwaltung auf Schadensersatz bei Räumung eines Untermieters ohne Titel; Räumungstitel; Eigentum; Lampe; Klobürste; CD
Leitsätze
1. Die Hausverwaltung haftet auf Schadensersatz, wenn sie nach Kündigung eines Hauptmietverhältnisses ohne Räumungstitel gegen den Untermieter dessen Eigentum entrümpeln läßt.
2. Schadensersatz kann für eine alte Lampe in Höhe von 1.099 Euro und für eine hochwertige Klobürste im Werte von 101,75 Euro verlangt werden. Für Musik-CDs sind 15 Euro anzusetzen.
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