Urteil Haftung für Schaden durch eingedrungenes Wasser, kein Ersatzanspruch gegen Nachbarmieter
Schlagworte
Haftung für Schaden durch eingedrungenes Wasser, kein Ersatzanspruch gegen Nachbarmieter
Leitsatz
Für einen Schaden an der Tapete durch eingedrungenes Wasser besteht kein Ersatzanspruch gegenüber einem anderen Mieter.
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