Urteil Haftung der Gemeinde bei Einvernehmensersetzung durch Kommunalaufsichtsbehörden, Windkraftanlagen
Schlagworte
Haftung der Gemeinde bei Einvernehmensersetzung durch Kommunalaufsichtsbehörden, Windkraftanlagen
Leitsatz
Die Ersetzungsbefugnis in § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB bewirkt auch dann die Entlastung der Gemeinde von der Verantwortung und Haftung für die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens, wenn - wie in Schleswig-Holstein (§ 1 Abs. 2 NBehZustÜV) - nicht die Genehmigungsbehörden selbst, sondern die Kommunalaufsichtsbehörden als zuständige Ersetzungsbehörden im Sinne des § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB bestimmt sind (Fortführung von Senat, Urteil vom 16. September 2010 - III ZR 29/10, BGHZ 187, 51).
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