Urteil Haftung, Schadensbeseitigung, Abzug neu für alt, Kratzer in Aufzugskabine
Schlagworte
Haftung, Schadensbeseitigung, Abzug neu für alt, Kratzer in Aufzugskabine
Leitsatz
Ein Mieter, der beim Umzug durch den Transport von Möbeln zwei Kratzer in einem noch relativ neuen und mit Edelstahl ausgekleideten Aufzug verursacht, muss den kompletten Austausch der betroffenen Edelstahlteile bezahlen, ohne dass ein Abzug „neu für alt“ zu machen ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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