Urteil Haftung
Schlagworte
Haftung; Gebäudebesitzer; Gebäudeeigentümer; Sturm; Kamin; Schornstein; Schadensersatz; bauliche Anlage; höhere Gewalt; Unterhaltspflicht; Schornsteinfeger; Wartung; Haftungsbefreiung
Leitsatz
Herabstürzende Teile eines Kamins durch Witterungseinwirkungen begründen den Anscheinsbeweis für mangelhafte Prüfung und Unterhaltung der baulichen Anlage durch den Gebäudebesitzer. Eine regelmäßige Prüfung durch den Schornsteinfeger, der für die Standsicherheit eines Schornsteins weder zuständig noch kompetent ist, führt nicht zu einer Haftungsbefreiung des unterhaltspflichtigen Gebäudebesitzers.
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