Urteil Haftpflichtversicherung auch für Störungsbeseitigungskosten
Schlagworte
Haftpflichtversicherung auch für Störungsbeseitigungskosten; eindringendes Wurzelwerk in Abwasserleitung
Leitsatz
Der Versicherungsnehmer wird auch dann im Sinne von § 1 Nr. 1 AHB auf Schadensersatz in Anspruch genommen, wenn und soweit er einem Beseitigungsanspruch gemäß § 1004 BGB ausgesetzt ist, der dieselbe wiederherstellende Wirkung hat wie ein auf Naturalrestitution gerichteter Schadensersatzanspruch.
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