Urteil Härtegrund
Schlagworte
Härtegrund; Kostenentscheidung; Erledigung der Hauptsache; Räumungsrechtsstreit; Auszug; Eigenbedarfskündigung
Leitsatz
Für die Kostenentscheidung bei Erledigung des Räumungsrechtsstreits nach Auszug des Mieters ist der Härtegrund bestimmend, der die befristete Fortsetzung des wegen Eigenbedarfs gekündigten Mietverhältnisses begründet hätte.
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