Urteil Härtefall
Schlagworte
Härtefall; Eigenbedarf; Suizidversuch; Suizidgefahr; Parkinson; Parkinson'sche Krankheit
Leitsatz
Hat ein Mieter wegen einer Eigenbedarfskündigung bereits einen Suizidversuch unternommen, und ist im Falle der Verurteilung des Mieters zur Räumung mit weiteren Fehlreaktionen und mit einer beschleunigten Verschlechterung des Gesundheitszustandes (Parkinson'sche Krankheit) zu rechnen, liegt eine besondere Härte vor, die eine Fortsetzung des Vertrages auf unbestimmte Zeit rechtfertigen kann.
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