Urteil Härte/grauer Star


Schlagworte

Härte/grauer Star; Härte/fehlender Ersatzwohnraum; Härte fehlender Ersatzwohnraum; grauer Star/Härte; Ersatzwohnraum/fehlender als Härte; Sozialklausel/grauer Star als Härtegrund; Sozialklausel/fehlender Ersatzwohnraum als Härtegrund; Eigenbedarf/Sohn; Kündigung/wegen Unterbringung des Sohnes; Sohn/eigener Hausstand als Eigenbedarf

Leitsatz

1. Das Krankheitsbild des altersbedingt auftretenden grauen Stars ist eine Härte i.S.d. § 556 a BGB, welche zur Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit führt.

2. Fehlender und angemessener und unzumutbarer Ersatzwohnraum als Härte i.S.d. § 556 a BGB.

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