Urteil hängenden Gebäudekaufverträge
Schlagworte
hängenden Gebäudekaufverträge; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Gebäudeeigentum; Nutzungsrecht; Rechtsschutzinteresse; Wirksamkeitserfordernis
Leitsätze
Ansprüche nach dem SachenRBerG aus "hängenden Gebäudekaufverträgen" setzen die Genehmigung des Vertrages nach der Grundstücksverkehrsordnung nicht voraus (Fortschreibung des Urteils der Kammer vom 19. Dezember 1996 - VG 29 A 29.93, ZOV 1997, 362).
§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SachenRBerG greift hinsichtlich der Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung für solche Verträge nur dann, wenn die Versagung zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem der Vertrag im übrigen noch nicht durchführbar war.
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