Urteil Gutgläubiger lastenfreier Erwerb
Schlagworte
Gutgläubiger lastenfreier Erwerb; maßgeblicher Zeitpunkt des Eintragungsantrags für persönliche Dienstbarkeit
Leitsatz
Eine nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG kraft Gesetzes entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die bis zum 31.12.2010 nicht im Grundbuch eingetragen ist, kann nur dann gutgläubig „wegerworben" werden, wenn der Antrag auf Eigentumsumschreibung nach dem 31.12.2010 gestellt wurde.
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