Urteil Gutachtenerläuterung auch im selbständigen Beweisverfahren
Schlagworte
Gutachtenerläuterung auch im selbständigen Beweisverfahren
Leitsatz
Die mündliche Erläuterung des Gutachtens durch den Sachverständigen und dessen Anhörung sind auch im selbständigen Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO zulässig.
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