Urteil Gutachten, mündliche Erläuterung zum -
Schlagworte
Gutachten, mündliche Erläuterung zum -
Leitsatz
Dem Antrag einer Partei auf Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens ist grundsätzlich auch dann zu entsprechen, wenn das Gericht das Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen Erläuterungsbedarf sieht.
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